Bürger Stiftung & Stiftung Bucher: Gemeinde Deggingen

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Funktionell

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
Genutzte Technologien
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Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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In der Übersicht

Deggingen ist eine lebens- und liebenswerte Gemeinde, in der man gerne zu Hause ist. Dennoch gibt es immer wieder Ideen und Visionen, die unsere Gemeinde noch attraktiver machen. Solche Projekte sind meist mit einem finanziellen Aufwand verbunden.

Unsere neu gegründete „Bürger Stiftung Engagement für Deggingen und Reichenbach“ sowie die „Stiftung Bucher“ ermöglichen es jedem, solche Ideen nachhaltig zu fördern und zu unterstützen.

Jeder kann Stifter werden. Hierfür ist kein großes Vermögen nötig. Mit Ihrem Beitrag investieren Sie als Stifter nachhaltig in gemeinnützige und soziale Projekte in Deggingen und Reichenbach. Stiften heißt, an die Zukunft denken. Wer in die Bürger Stiftung oder die Stiftung Bucher stiftet, engagiert sich für „seine“ Gemeinde und „seine“ Mitbürger. Mit Ihrem Beitrag erhöhen Sie das Stiftungskapital und somit den jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsertrag. Sie unterstützen damit Vereine, Organisationen, Institutionen, Projekte und das ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde. Mit der Entscheidung des Gemeinderates, die „Bürger Stiftung Engagement für Deggingen und Reichenbach“ gemeinsam mit der Kreissparkasse Göppingen mit 100.000 Euro auszustatten, wurde der Grundstein gelegt für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Förderung vieler Projekte. Möglich gemacht hat dies nicht zuletzt das „Erbe Wilhelm und Kreszentia Bucher“, das als eigene „Stiftung Bucher“ erhalten bleibt. Gestalten auch Sie mit Ihrer Zustiftung oder Spende die Zukunft Deggingens mit.

Bürger Stiftung

Die Bürger Stiftung Engagement für Deggingen und Reichenbach ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Deggingen tätig:

  • Bildung und Ausbildung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • mildtätige Zwecke und Hilfe für Behinderte
  • Bürgerschaftliches Engagement und Sport
  • Heimatpflege, Heimatkunde und Denkmalschutz
  • Kunst und Kultur
  • Tierschutz, Natur- und Umweltschutz sowie Landschaftspflege

Hier können Sie sich die Stiftungssatzung (PDF-Datei) im Detail ansehen.

Stiftung Bucher

Die Bucher Stiftung kann auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung von Deggingen und Reichenbach tätig sein:

  • Jugendhilfe
  • Seniorenhilfe
  • Bildung und Ausbildung
  • Kunst und Kultur
  • Wohlfahrtswesen
  • mildtätige Zwecke
  • Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Hier können Sie die Stifungssatzung (PDF-Datei) im Detail ansehen.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat, der sowohl für über die Mittelverwendung der Bürger Stiftung wie auch der Stiftung Bucher entscheidet, besteht derzeit aus sechs Personen. Dem Bürgermeister der Gemeinde Deggingen (Markus Schweizer) zwei Vertretern aus dem Gemeinderat (Michael Bittlinger, Rolf Staudenmaier) und drei vom Gemeinderat gewählten Vertretern aus der Bürgerschaft (Ursula Endres, Dr. Ulrich Haegele, Albert Haldenwanger).

Gute Gründe Stifter zu sein

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Deggingen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften oder spenden und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
  • Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürger Stiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei der Kreissparkasse Göppingen.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

  • Spenden
    Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
  • Zustiftungen zu Lebzeiten
    Ihre Zustiftung erhöht das Siftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft unterstützt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
  • Letztwillige Verfügung
    Sie können Ihre Zuwendung an die Bürger Stiftung oder die Stiftung Bucher in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Göppingen in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Selbstverständlich nehmen unsere Stiftungen nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Zuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ohne Angaben werden Zuwendungen in Höhe von mehr als 200 € dem Grundstock der Stiftung zugebucht. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 € sind als Spende zu behandeln. Spenden und Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
bei der Kreissparkasse Göppingen

IBAN: DE95 6105 0000 0049 0549 69
BIC:  GOPSDE6GXXX
Verwendungszweck:
Bürger Stiftung oder Stiftung Bucher (Bitte ab 200,- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung, bitte Adresse angeben)