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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
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Deggingen Landschaft
Ave Maria
Katholische Kirche Deggingen

In der Übersicht

Nachfolgend haben wir für Sie Tipps und Informationen zum Thema Hochwassergefahrenmanagement zusammengestellt.

Bauvorsorge

Die Bau- bzw. Eigenvorsorge kann im Eigeninteresse des Bauherren berücksichtigt oder aber von der Gemeinde im Textteil des jeweils geltenden Bebauungsplanes festgesetzt sein. Unter anderem kann es sich hierbei um wasserbeständige Baustoffe und Materialien handeln.

Strategien der Bauvorsorge sind:

  • Ausweichen (erhöhte Anordnung und/oder Abschirmung der Gebäude)
  • Widerstehen (Abdichtung und/oder Verstärkung der Keller und des Fundamentes)
  • Nachgeben (angepasste Nutzung und/oder Ausstattung der hochwassergefährdeten Stockwerke)
  • Sichern (Schutz vor Kontaminationen der Gebäude und der Umwelt durch Schadstoffe)

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung oder direkt von Ihrem Architekten und den Bauunternehmen.

Wohnen entlang des Flussufers

Liebe Bürger und Unternehmer Deggingens. Bitte beachten Sie die Broschüre Tipps und Informationen (PDF-Dokument, 7,58 MB, 08.09.2022) für Gewässeranlieger. Unnötig nahe des Ufers gelagertes Gestrüpp führt bei einem Hochwasser zur Verminderung des Wasserablaufs. Das Geäst bleibt in den Rechen hängen. Bitte helfen Sie mit und gehen Sie aktiv gegen das Hochwasser vor, indem Sie die wenigen Tipps und Informationen aus der Broschüre beachten.

Risikovorsorge

Durch Risikomaßnahmen soll die Begrenzung des Schadenausmaßes erreicht werden. Ein Restrisiko trotz aller Hochwasserschutzmaßnahmen kann nicht ausgeschlossen werden.

Für den Abschluss von Versicherungspolicen muss die Abnahmevoraussetzung beachtet werden. Sinnvoll ist es, eine Versicherung in Zusammenhang mit einer Wohngebäudeversicherung abzuschließen und den Selbstbehalt möglichst gering zu halten.

Denken Sie auch an Ihr Auto: es ist zwar versichert, bei Vorhersehen eines Schadensereignisses kann allerdings vorgesorgt werden. Informieren Sie sich regelmäßig über den Verlauf des Unwetters und bringen Sie Ihr Auto rechtzeitig außerhalb der Hochwasserzone.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.

Mit einem Hochwasserpass erhalten Sie als Hausbesitzer Kenntnis über das mögliche Überschwemmungsrisiko in Ihrem speziellen Fall. Der Pass nützt Ihnen zu einer individuellen Elementarschutz-Police, der Grundstückswert steigt, weil die Risiken für Elementarschäden bekannt sind und die baulichen Schutzmaßnahmen können von Fachleuten konkret umgesetzt werden. Weitere Informationen über die Funktion und Ausstellung eines Hochwasserpasses für Ihr Eigenheim finden Sie ebenfalls auf der Seite des Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. 

Verhaltensvorsorge

Unter die Verhaltensvorsorge fällt die eigenständige Information über die Gefährdungslage, Pegelstände und Vorwarnzeiten, die Unterbringung von wichtigen Dokumenten sowie den evakuierenden Gegenständen. Sorgen Sie rechtzeitig für Ihre eigene Unterbringung im Fall einer Evakuierung. Auch die Bereithaltung von Notfallausrüstung (Kleidung, Nahrungsmittel, Trinkwasser, Batterien für Radio und Taschenlampen etc.) zählt zur Verhaltensvorsorge.

Technische Hochwasserschutzanlagen

Es sollten Einsatz- und Alarmierungspläne erstellt sowie Alarmierungsketten gebildet, regelmäßig geübt und weiterentwickelt werden. Hochwasserschutzmaßnahmen zur kurzfristigen Schließung von Gebäudeöffnungen sowie genügend Sandsäcke sollten ebenfalls auf Vorrat bereit gehalten werden.

Grundregeln

  • Lagern Sie im Keller nur Dinge, die unempfindlich sind oder schnell aufgeräumt werden können.
  • Verlagern Sie Wohn- und Schlafeinheiten in die oberen Etagen.
  • Ordnen Sie bei einem Neubau die Energieverteilungsanlage mindestens 50 cm über dem höchsten Wasserspiegel an.
  • Schützen Sie Ihr Gebäude gegen Rückstau aus der Kanalisation
  • Wählen Sie wasserverträgliche Materialien beim Bauen, Sanieren und Renovieren.
  • Halten Sie für den Schutz von Gebäudeöffnungen kurzfristig mobile Elemente zur Installation bereit.