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Gemeinde Deggingen

In der Übersicht

Deggingen ist eine lebens- und liebenswerte Gemeinde, in der man gerne zu Hause ist. Dennoch gibt es immer wieder Ideen und Visionen, die unsere Gemeinde noch attraktiver machen. Solche Projekte sind meist mit einem finanziellen Aufwand verbunden.

Unsere neu gegründete „Bürger Stiftung Engagement für Deggingen und Reichenbach“ sowie die „Stiftung Bucher“ ermöglichen es jedem, solche Ideen nachhaltig zu fördern und zu unterstützen.

Jeder kann Stifter werden. Hierfür ist kein großes Vermögen nötig. Mit Ihrem Beitrag investieren Sie als Stifter nachhaltig in gemeinnützige und soziale Projekte in Deggingen und Reichenbach. Stiften heißt, an die Zukunft denken. Wer in die Bürger Stiftung oder die Stiftung Bucher stiftet, engagiert sich für „seine“ Gemeinde und „seine“ Mitbürger. Mit Ihrem Beitrag erhöhen Sie das Stiftungskapital und somit den jährlich zur Verfügung stehenden Stiftungsertrag. Sie unterstützen damit Vereine, Organisationen, Institutionen, Projekte und das ehrenamtliche Engagement in unserer Gemeinde. Mit der Entscheidung des Gemeinderates, die „Bürger Stiftung Engagement für Deggingen und Reichenbach“ gemeinsam mit der Kreissparkasse Göppingen mit 100.000 Euro auszustatten, wurde der Grundstein gelegt für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Förderung vieler Projekte. Möglich gemacht hat dies nicht zuletzt das „Erbe Wilhelm und Kreszentia Bucher“, das als eigene „Stiftung Bucher“ erhalten bleibt. Gestalten auch Sie mit Ihrer Zustiftung oder Spende die Zukunft Deggingens mit.

Bürger Stiftung

Die Bürger Stiftung Engagement für Deggingen und Reichenbach ist u.a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Gemeinde Deggingen tätig:

  • Bildung und Ausbildung
  • Jugend- und Seniorenhilfe
  • mildtätige Zwecke und Hilfe für Behinderte
  • Bürgerschaftliches Engagement und Sport
  • Heimatpflege, Heimatkunde und Denkmalschutz
  • Kunst und Kultur
  • Tierschutz, Natur- und Umweltschutz sowie Landschaftspflege

Hier können Sie sich die Stiftungssatzung (PDF-Datei) im Detail ansehen.

Stiftung Bucher

Die Bucher Stiftung kann auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung von Deggingen und Reichenbach tätig sein:

  • Jugendhilfe
  • Seniorenhilfe
  • Bildung und Ausbildung
  • Kunst und Kultur
  • Wohlfahrtswesen
  • mildtätige Zwecke
  • Bürgerschaftliches Engagement zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke

Hier können Sie die Stifungssatzung (PDF-Datei) im Detail ansehen.

Stiftungsrat

Der Stiftungsrat, der sowohl für über die Mittelverwendung der Bürger Stiftung wie auch der Stiftung Bucher entscheidet, besteht derzeit aus sechs Personen. Dem Bürgermeister der Gemeinde Deggingen (Markus Schweizer) zwei Vertretern aus dem Gemeinderat (Michael Bittlinger, Rolf Staudenmaier) und drei vom Gemeinderat gewählten Vertretern aus der Bürgerschaft (Ursula Endres, Dr. Ulrich Haegele, Albert Haldenwanger).

Gute Gründe Stifter zu sein

  • Ich kann dauerhaft Projekte in Deggingen zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für die Gemeinde.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe, und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften oder spenden und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.
  • Ich kann mit einer Namensstiftung die Bürger Stiftung unterstützen. Mein Name bleibt in Erinnerung und wirkt über mein eigenes Leben hinaus für das Gemeinwohl. Informationen hierzu erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder bei der Kreissparkasse Göppingen.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

  • Spenden
    Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich steuerlich abzugsfähig.
  • Zustiftungen zu Lebzeiten
    Ihre Zustiftung erhöht das Siftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft unterstützt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei Zustiftungen offen. Zusätzlich können Sie als Stifter/Stifterin weitere Beträge in Höhe von 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/Lebenspartnern 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
  • Letztwillige Verfügung
    Sie können Ihre Zuwendung an die Bürger Stiftung oder die Stiftung Bucher in der Stiftergemeinschaft der Kreissparkasse Göppingen in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Ein Stiftungsrat wacht dauerhaft darüber, dass die Erträge satzungsgemäß verwendet werden. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Selbstverständlich nehmen unsere Stiftungen nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Zuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ohne Angaben werden Zuwendungen in Höhe von mehr als 200 € dem Grundstock der Stiftung zugebucht. Zuwendungen bis zu einer Höhe von 200 € sind als Spende zu behandeln. Spenden und Zustiftungen sind in jeder Höhe möglich.

Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
bei der Kreissparkasse Göppingen

IBAN: DE95 6105 0000 0049 0549 69
BIC:  GOPSDE6GXXX
Verwendungszweck:
Bürger Stiftung oder Stiftung Bucher (Bitte ab 200,- Euro angeben, ob Spende oder Zustiftung, bitte Adresse angeben)

http://www.deggingen.de//unsere-gemeinde/buerger-stiftung-stiftung-bucher