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Funktionell
 

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
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Rechtsgrundlage
 

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Deggingen Landschaft
Ave Maria
Katholische Kirche Deggingen

Abfuhrtermine im Landkreis Göppingen

Hausmüll, Bioabfall, Gelber Sack, Grünmasse, Papiertonne, Schrott, Problemmüll. Hier (PDF-Dokument, 1,83 MB, 07.09.2022) finden Sie das Abfall ABC des AWB Göppingen.

Alle Termine für Ihren Ort und Ihre Straße finden Sie hier.

Informationen

Problemmüll

Jedes Jahr findet einmal die Problemmüllsammlung des Landkreises Göppingen statt. Halbvolle Farbeimer, verunreinigte Verdünnungen, verbrauchte Batterien, Rest von Reinigungsmitteln ... Im Haushalt kommt so einiges an Problemmüll zusammen, der wegen umweltschädlicher Inhaltsstoffe getrennt vom übrigen Hausmüll entsorgt werden muss.

Folgende Stoffe werden angenommen:

  • Batterien (Auto- und Haushaltsbatterien)
  • Farb- und Lackreste
  • Hobby- und Laborchemikalien
  • Leuchtstoffröhren
  • Lösungsmittelhaltige Produkte (z.B. Verdünner, Klebstoff, Fugendichtungsmittel)
  • PCB-haltige Kondensatoren aus Leuchtstoffröhren
  • Holzschutz-, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel
  • Quecksilberhaltige Mess- und Schaltinstrumenten (z.B. Thermometer)
  • Reinigungs-, Pflege- und Desinfektionsmittel (z.B. Allzweckreiniger, Sanitärreiniger, Metallputzmittel, Entkalker)
  • Spraydosen mit Restinhalt 

Diese Problemabfälle können Sie kostenlos in haushaltsüblichen Mengen abgeben. Altöl wird nicht angenommen. Der Händler, bei dem es gekauft wurde, muss es kostenlos zurücknehmen. Die Entsorgungskosten haben Sie bereits mit dem Kaufpreis bezahlt. Problemabfälle aus Gewerbebetrieben werden nicht angenommen.

Damit ein reibungsloser Verlauf der Sammlung gewährleistet ist und unnötige Wartezeiten vermieden werden, sollten bei der Anlieferung folgende Punkte beachtet werden:

  • die Abfälle dürfen nicht bereits vor Eintreffen der Sammelfahrzeuge am Sammelplatz abgestellt werden.
  • Jeder, der das tut, handelt im hohen Maße verantwortungslos, denn die z.T. hochgiftigen Stoffe können für spielende Kinder lebensgefährlich werden.
  • die Abfälle müssen verschlossen und nach Möglichkeit in den Originalverpackungen angeliefert werden, Anlieferungsgefäße werden nicht zurückgegeben! Problemstoffe in offenen Gefäßen werden nicht angenommen.
  • auf allen Gefäßen muss der jeweilige Inhalt bezeichnet sein.
  • verschiedene Stoffe, insbesondere Flüssigkeiten, dürfen nicht miteinander vermischt werden.
  • die Abfälle dürfen nicht von den Anlieferern selbst in die bereitgestellten Sammelbehälter geworfen werden.
  • Sie müssen erst durch das fachkundige Begleitpersonal geprüft werden. Bitte an der Problemstoffannahme warten, bis die Anlieferung sortiert ist, da oft Rückfragen nötig sind.
  • Nachbarn sollten sich nach Möglichkeit zu Fahrgemeinschaften zusammenschließen. 

Schadstoffhaltige Abfälle bergen ein erhebliches Gefährdungspotential für unsere Umwelt, wenn sie nicht getrennt vom 'normalen' Hausmüll entsorgt werden. Jeder, der sich an der Problemmüllsammlung beteiligt, leistet also einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit, Ihre schadstoffhaltigen Abfälle umweltgerecht und kostenlos zu entsorgen.

Grünmasse

Wenn Sie Ihre Grünabfälle aus dem Garten (Gras, Baum- und Heckenschnitt etc.) nicht selbst kompostieren können, nutzen Sie das Angebot des Landkreises. Die Abfälle müssen am Abfuhrtag ab 06:00 Uhr am Straßen- oder Gehwegrand bereitstehen. Ab 2009 werden bei den Grünmassesammlungen keine Papiersäcke mehr mitgenommen. Das Grüngut kann entweder gebündelt oder in festen Behältnissen (z.B. Gartenbags, Plastikwannen) bereitgestellt werden, die vom Abfuhrunternehmen ausgeleert und zurückgestellt werden.

Sperrige Gegenstände, wie z.B. Hecken- und Baumschnitt, müssen gebündelt bereitgestellt werden. Lose Grünabfälle werden nicht mitgenommen. Verwenden Sie zum Bündeln der losen Grünabfälle ausschließlich Verpackungsschnur (keinen Draht!). Äste bzw. Baumstäme dürfen max. 2 m lang sein und einen Durchmesser von 10 cm nicht überschreiten. Baumstümpfe, Wurzelstöcke und Äste mit mehr als 10 cm Durchmesser müssen auf der Deponie Stadler in Salach freitags von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr angeliefert werden. Das Sammelfahrzeug fährt nur innerhalb der geschlossenen Ortschaft, also nur im bebauten Bereich. Wochenendgrundstücke, Kleingartengebiete, landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der Gemeinde u.ä. werden nicht angefahren.

Papiertonne

Ab sofort können Privathaushalte Ihr Altpapier noch einfacher einer umweltfreundlichen Wiederverwertung zuführen. Die Firma Fetzer in Eislingen stellt Ihnen für Ihren Privathaushalt eine 240-Liter-PapierTonne kostenlos zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Firma Fetzer.

Bioabfall

In den Biobeutel gehören alle Lebensmittelabfälle

  • Reste, roh oder gekocht
  • Brot, Backwaren
  • verdorbene Lebensmittel, auch verschimmelt
  • Nudeln, Kartoffeln, Reis
  • Kaffeesatz und -filter, Teebeutel und -filter
  • Obst- und Gemüsereste, auch Zitrusfrüchte
  • Eierschalen
  • Wurst, Fleisch, Knochen
  • Käse

Nicht in den Biobeutel gehören

  • Flüssige Abfälle (Suppen, Soßen)
  • Katzen- und Kleintierstreu
  • Äste, Zweige
  • Blumenerde

Biobeutel ab sofort kostenlos

Ab dem Jahr 2021 erhalten alle Haushalte mit ihrem jährlichen Abfallgebührenbescheid einen Gutschein über 60 Biobeutel mit einem Volumen von 15 Litern. Damit lässt sich der Jahresbedarf für eine wöchentliche Bereitstellung von Küchenabfällen abdecken. Die Gutscheine können bei den Ausgabestellen (siehe Übersicht auf Seite 10–11) eingelöst werden. Wer darüber hinaus weitere Biobeutel benötigt, kann diese beim AWB oder bei den Wertstoffzentren in Göppingen, Iltishofweg 42 und Großeislinger Straße 59, sowie in Geislingen, Neuwiesenstraße 2 kaufen.

Zur Überbrückung der Zeit bis zum Erhalt des Gebührenbescheids Anfang Februar 2021 dient die Gutscheinkarte auf der letzten Seite dieser Broschüre. Mit dieser erhält man bis zum 28.02.2021 eine Rolle 7,5-l-Biobeutel beim AWB oder den Wertstoffzentren in Göppingen, Iltishofweg 42 und Großeislinger Straße 59, sowie in Geislingen, Neuwiesenstraße 2.

Sammlung

Die Küchenabfälle werden wöchentlich abgeholt. Bitte legen Sie den Biobeutel am Abfuhrtag gut verschlossen zur Abfuhr bereit. Zum Schutz vor Tieren können Sie den Beutel in ein Gefäß legen. Der Biobeutel muss am Abfuhrtag spätestens bis 6 Uhr am Gehweg- oder Straßenrand bereit liegen!

Altpapier

Die Altpapiersammlung wird in Deggingen von der DPSG Stamm Deggingen durchgeführt, in Reichenbach von der Jugend der Sportvereinigung Reichenbach. Die Termine hierfür finden Sie in der Rubrik Aktuelles.

Glas- bzw. Dosencontainer

In Deggingen finden Sie in der Jahnstraße sowie im Wertstoffhof in der Königstraße Container für die Glas- bzw. Dosenentsorgung. In Reichenbach stehen die Container in der Fischbachstraße.

Wertstoffhof

Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen unterhält in Deggingen einen Wertstoffhof. (zum Ortsplan - siehe Rubrik "Öffentliche Einrichtungen")

Während der Öffnungszeiten freitags von 14:00 Uhr bis 18.00 Uhr und samstags von 10:00 Uhr bis 12.00 Uhr können folgende Wertstoffe angeliefert werden. Die Wertstoffe müssen sauber und trocken sein. Die Anlieferung darf nur in haushaltsüblichen Mengen erfolgen.

Altglas:

Alle Arten von Behälterglas wie z. B. Flaschen, Konservengläser, Trinkgläser ohne Deckel und Fremdstoffe nach Farben getrennt.

Nicht: Flachglas, Spiegelglas, Autoscheiben, Keramik, Porzellan, Steingut, Glühbirnen etc.

Metalle

Eisenmetalle, Nichteisenmetalle (wie Blei , Kupfer, Aluminium) , große Dosen und Kanister ohne Restinhalt, ausgediente Töpfe und Pfannen, Kleinmetalle wie z. B. Getränke- und Konservendosen, Spraydosen, Tuben, Aludeckel von Milchprodukten, Alufolie, Kronkorken Papier: Zeitungen, Zeitschriften, Kataloge, Prospekte, Telefonbücher, sonstige Bücher (ohne Einband), Schulhefte

Nicht: Kohlepapier, Durchschreibepapier, gebrauchte Haushaltspapiere, Büroaltpapiere Styropor: Verpackungsformteile (weiß, sauber ohne Etiketten, Kleber oder Farbe). Styroporchips (weiß oder farbig in extra Tüte sammeln und verschließen)

Batterien:

werden nicht mehr angenommen. (Problemmüllsammlung oder im Einzelhandel)

Nicht: Autobatterien

Küchenaltfette:

Alle gebrauchten Speisefette wie Friteusen-, Grill-, Brat-, Auslaß- und Abschöpffette oder -öle. Es werden nur noch 10 Liter-Gebinde (original Lebensmittelgebinde) angenommen. Kleinmengen werden in einen extra Sammelbehälter entleert. Die leeren Gebinde müssen über den Hausmüll (Restmüll) entsorgt werden. Es dürfen keine Transportgebinde zur Anlieferung benutzt werden welche z. B. zuvor Motorenöl enthalten haben.

Altkleider

Gut erhaltene Kleider, Schuhe (paarweise). Nur in Plastiksäcken einwerfen.

Kartonagen

alle Arten, flachgelegt oder zerkleinert, z.B. Pappschachteln, Kartons, Wellpappe, Bucheinbände aus Pappe, Packpapier

Nicht: Verbundmaterialien wie Milch- oder Safttüten, Tapeten

Elektrokleingeräte

z. B. Rasierapparate, elektr. Zahnbürste, Toaster, Fön, Radio, Walkman, Wecker, Nähmaschine, Staubsauger, Plattenspieler, Brotschneidemaschine, Bügeleisen, Trockenhaube, Eierkocher, Küchenmaschine, Anrufbeantworter ...

Bauschuttentsorgung ab 2018: 

Bei der Bauschuttentsorgung gibt es ab dem 01.01.2018 grundlegende Änderungen: Einzelne Gegenstände aus Keramik oder Glas können bis zu einer Kleinmenge von 20 l kostenlos in allen Wertstoffhöfen und -zentren abgegeben werden. Damit wird es den Landkreisbürgern leichtgemacht, Geschirr- oder Dekoteile, Blumentöpfe und ähnliches umweltfreundlich zu entsorgen. Solche Abfälle dürfen nicht in die Restmülltonne. Wer künftig mineralische Abfälle, beispielsweise Bauschutt aus kleineren Umbaumaßnahmen bis 0,5 m³, zu entsorgen hat, kann diese gegen eine Pauschalgebühr von 10 Euro nur noch in den drei Wertstoffzentren in Göppingen (Iltishofweg 42 und Großeislinger Straße 59) und in Geislingen (Neuwiesenstraße 2) abgeben. Größere Bauschuttmengen sind über die Firma ETG in Göppingen-Holzheim zu entsorgen.

Gelber Sack

Die Gelben Säcke können bei der Gemeindeverwaltung Deggingen und bei der Volksbank-Raiffeisenbank, Fischbachstraße 2 in Deggingen-Reichenbach, kostenlos abgeholt werden. Sie müssen am Abholtag ab 6 Uhr am Straßen - oder Gehwegrand bereit stehen.

Bei Bedarf müssen die Säcke gegen Umherfliegen mit dem Verschlussband befestigt werden.

Schrott

Die Schrottabfuhr des Landkreises wurde mit Beginn des Jahres 2015 eingestellt und findet nicht mehr statt.

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen im Freien

Gemäß § 6 Kreislaufwirtschaftsgesetz hat die Verwertung von Abfall Vorrang vor seiner Beseitigung. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist daher grundsätzlich verboten! Zu den pflanzlichen Abfällen gehören zum Beispiel Baumund Heckenschnitt, Laub oder Gras.

Das Merkblatt des Umweltschutzamts des Landratsamts Göppingen zu diesem Thema erhalten Sie hier: download (PDF-Dokument, 91,08 KB, 19.03.2024)