Kindergärten in Deggingen
Kinder sind unser wichtigstes Gut – und damit sie auch gut versorgt sind, gibt es in Deggingen ein großes und vielfältiges Angebot an Kinderbetreuungsplätzen, unter dem Sie auswählen können.
Sie benötigen einen Betreuungsplatz? Zentrale Vormerkung nutzen!
Die Gemeinde nutzt für die Vormerkung auf einen Kinderbetreuungsplatz ein Onlineverfahren.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf rechtzeitig vorher an, spätestens bis zum 15. März eines jeden Jahres, wenn Sie für das folgende Kindergartenjahr (01.09.-31.08.) einen Betreuungsplatz benötigen. Nur fristgerecht vorgemerkte Kinder können bei der Vergabe von Krippen-, Kindergarten- und Kindertagespflegeplätzen berücksichtigt werden.
Die Vormerkung stellt jedoch keine Anmeldung dar.
Bei der Vormerkung können Sie bis zu zwei Wunscheinrichtungen angeben, in denen Ihr Kind künftig betreut werden soll. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail.
Nach dem genannten Stichtag werden die freien Plätze nach einheitlichen Kriterien durch die jeweiligen Einrichtungen vergeben. Von dort erhalten Sie bis spätestens 30. April eine verbindliche Mitteilung, ob Ihr Kind einen Betreuungsplatz erhalten kann. Nach erfolgter Platzzusage sind Sie verpflichtet, innerhalb eines Monats einen Aufnahmevertrag mit der zusagenden Einrichtung abzuschließen, da sonst der Platz anderweitig vergeben wird. An Kinder, die am Stichtag 15. März nicht vorgemerkt waren, sowie an Kinder auf einer eventuellen Warteliste können freie bzw. freiwerdende Plätze unterjährig vergeben werden, wenn sie zum 01. Oktober entsprechend vorgemerkt sind.
Sie haben keinen Internetzugang oder Fragen?
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das
Amt für Bildung und Familie
Rathaus Deggingen
Bahnhofstraße 9
Telefonnummer: 07334 78-294
Telefonnummer: 07334 78-260
Telefonnummer: 07334 78-264
Von dort erhalten Sie dann ein Formular, in das die notwendigen Daten eingetragen werden müssen. Gerne sind wir Ihnen bei der Online-Vormerkung oder dem Ausfüllen des Formulars behilflich.
Bitte beachten Sie, dass die einzelnen Einrichtungen keine Vormerkungen entgegennehmen!