Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Untere Ostlandstraße, 1. Änderung“ in Reichenbach i. T.
Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Untere Ostlandstraße, 1. Änderung“ in Reichenbach i. T.
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 20.04.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „Untere Ostlandstraße, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 20.04.2023 gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büromquadrat vom 20.04.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziele und Zwecke der Planung
In der Ortsmitte von Reichenbach i.T soll auf einem bislang unbebauten Grundstück ein Wohngebäude errichtet werden. Aufgrund von gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Gewässerrandstreifen und Überflutungsflächen ist eine Bebauung, wie im geltenden Bebauungsplan „Untere Ostlandstraße“ nicht umsetzbar. Aus diesem Grund ist die überbaubare Fläche anzupassen.
Um eine Bebauung zu realisieren ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.
Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften mit zugehöriger Begründung wird vom 19.05.2023 bis einschließlich zum 23.06.2023 im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.
Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen stehen in dem oben genannten Zeitraum im Internet auf der Homepage der Gemeinde Deggingen https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren, sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php zum Download bereit.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen - schriftlich oder mündlich zur Niederschrift - abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Deggingen, den 12.05.2023
Karl Weber
Bürgermeister
Unterlagen: