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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
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Rechtsgrundlage
 

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
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Europäische Union

Aufbewahrungsdauer
 

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Deggingen Landschaft
Ave Maria
Katholische Kirche Deggingen

Öffentliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan „Riegelstraße Süd“ in Deggingen-Reichenbach

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Riegelstraße Süd“

Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 16.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Riegelstraße Süd“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat in der Fassung vom 16.05.2024 maßgebend.

Der Planbereich ist im folgenden Karten/Planausschnitt dargestellt:

Ziele und Zwecke der Planung

Aufgrund des nach wie vor anhaltenden örtlichen Bedarfs an Wohnungen und Wohnbauflächen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues und auf die Größe von Reichenbach abgestimmtes Wohngebiet erforderlich, dass den Bedarf aus der Bevölkerung Reichenbachs decken soll.

Beschleunigtes Verfahren (gem. § 215a BauGB i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB)

Das Bebauungsplanverfahren wurde als Maßnahme der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB begonnen.

In § 215a Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass auf Grundlage von § 13b BauGB begonnene Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB abgeschlossen werden können, „wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen wären.“ Es wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB mit Fassung vom 16.01.2024 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auszugleichen wären. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, wurden an der Vorprüfung des Einzelfalls beteiligt.

Damit sind die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des § 215a BauGB erfüllt und das Bebauungsplanverfahren wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt.

Die wesentlichen Gründe hierfür sind die nur kleinräumigen oder geringfügigen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Biotope, Klima und Landschaftsbild und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Auflagen.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich des Umweltbeitrags sowie weitere Unterlagen und Gutachten werden vom 17.06.2024 bis einschließlich zum 19.07.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.

Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen, zu den üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus.

Deggingen, den 07.06.2024

Markus Schweizer
Bürgermeister


Unterlagen: