Öffentliche Bekanntmachungen
Bebauungsplan „Riegelstraße Süd“ in Deggingen-Reichenbach
Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der zusätzlichen öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes „Riegelstraße Süd“
Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 16.05.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des Bebauungsplans „Riegelstraße Süd“ und den Entwurf der zusammen mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften nach § 74 Landesbauordnung (LBO) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu beteiligen. Hierzu werden die Unterlagen im Internet veröffentlicht und auf dem Rathaus öffentlich ausgelegt.
Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat in der Fassung vom 16.05.2024 maßgebend.
Der Planbereich ist im folgenden Karten/Planausschnitt dargestellt:
Ziele und Zwecke der Planung
Aufgrund des nach wie vor anhaltenden örtlichen Bedarfs an Wohnungen und Wohnbauflächen ist die Aufstellung eines Bebauungsplans für ein neues und auf die Größe von Reichenbach abgestimmtes Wohngebiet erforderlich, dass den Bedarf aus der Bevölkerung Reichenbachs decken soll.
Beschleunigtes Verfahren (gem. § 215a BauGB i.V.m. §§ 13 und 13a BauGB)
Das Bebauungsplanverfahren wurde als Maßnahme der Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB begonnen.
In § 215a Abs. 3 BauGB ist geregelt, dass auf Grundlage von § 13b BauGB begonnene Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB abgeschlossen werden können, „wenn die Gemeinde auf Grund einer Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Abs. 3 auszugleichen wären.“ Es wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB mit Fassung vom 16.01.2024 durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts auszugleichen wären. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, wurden an der Vorprüfung des Einzelfalls beteiligt.
Damit sind die formalen Voraussetzungen für die Anwendung des § 215a BauGB erfüllt und das Bebauungsplanverfahren wird ohne die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB fortgesetzt.
Die wesentlichen Gründe hierfür sind die nur kleinräumigen oder geringfügigen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Boden, Biotope, Klima und Landschaftsbild und unter Berücksichtigung der zu beachtenden Auflagen.
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Der Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit zugehöriger Begründung einschließlich des Umweltbeitrags sowie weitere Unterlagen und Gutachten werden vom 17.06.2024 bis einschließlich zum 19.07.2024 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht.
Die genannten Unterlagen können im oben genannten Zeitraum auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren sowie unter https://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse übermittelt werden.
Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht während der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die oben genannten Unterlagen liegen zusätzlich während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen, zu den üblichen Dienstzeiten, öffentlich aus.
Deggingen, den 07.06.2024
Markus Schweizer
Bürgermeister
Unterlagen:
- Zeichnerischer Teil (PDF-Dokument, 695,31 KB, 13.06.2024)
- Textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 380,92 KB, 13.06.2024)
- Begründung (PDF-Dokument, 168,59 KB, 13.06.2024)
- Vorprüfung des Einzelfalls (PDF-Dokument, 1,10 MB, 13.06.2024)
- Berücksichtigung der Umweltbelange (PDF-Dokument, 967,78 KB, 13.06.2024)
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (PDF-Dokument, 5,44 MB, 13.06.2024)
- Natura2000-Vorprüfung (PDF-Dokument, 2,11 MB, 13.06.2024)
- Geotechnischer Bericht (PDF-Dokument, 4,85 MB, 13.06.2024)
- Bodenschutzkonzept (PDF-Dokument, 3,86 MB, 13.06.2024)
- Lärmschutzgutachten (PDF-Dokument, 434,95 KB, 13.06.2024)