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Gemeinde Deggingen

Öffentliche Bekanntmachungen

Bebauungsplan „Schönblickstraße, 1. Änderung“ in Deggingen

Aufstellung und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes „Schönblickstraße, 1. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 19.10.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 1 Abs. 8 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplan Schönblickstraße, 1. Änderung“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf des Bebauungsplans in der Fassung vom 19.10.2023 gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt an der Schönblickstraße am südlichen Ortsrand von Deggingen.

Für den Geltungsbereich ist der zeichnerische Teil des Bebauungsplans vom Büro mquadrat vom 19.10.2023 maßgebend. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Der am südlichen Ortsrand von Deggingen besteht auf Grundlage des Bebauungsplanes „Schönblickstraße“, Sennenbach- und Bronnenwiesenstraße Baurecht. Für eine bislang noch unbebaute Fläche im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes liegen nun Planungen vor, die von den Festsetzungen zur Geschossigkeit in Teilbereichen abweichen.

Um die Bebauung realisieren zu können ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich.

Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf des Bebauungsplans mit zugehöriger Begründung wird vom 06.11.2023 bis einschließlich zum 07.12.2023 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können unter https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren, sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse der Gemeinde Deggingen übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Deggingen, den 27.10.2023                                                       

Markus Schweizer
Bürgermeister

Unterlagen:

1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ in Reichenbach i. T.

Aufstellung und öffentliche Auslegung der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ in Reichenbach i. T.

Der Gemeinderat der Gemeinde Deggingen hat am 19.10.2023 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 74 LBO die Aufstellung der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

In derselben Sitzung wurde der Entwurf der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ in der Fassung vom 19.10.2023 gebilligt sowie beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zu veröffentlichen.

Das Plangebiet liegt an der Fischbachstraße am westlichen Ortsrand von Reichenbach i. T.

Der Geltungsbereich umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gieße“ vom 23.10.2015. Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Ziele und Zwecke der Planung

Die örtlichen Bauvorschriften zu Einfriedungen und Stützmauern werden aufgrund der Geländesituation großzügiger gefasst.

Vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB

Es wird darauf hingewiesen, dass die Änderung der örtlichen Bauvorschriften im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt wird.

Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Der Entwurf der 1. Änderung der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Gieße“ mit zugehöriger Begründung wird vom 06.11.2023 bis einschließlich zum 07.12.2023 (Veröffentlichungsfrist) im Internet veröffentlicht sowie zusätzlich im Rathaus Deggingen, Hauptamt 1.OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Die Öffentlichkeit kann sich in diesem Zeitraum über die Planung informieren und innerhalb der genannten Frist zu dieser äußern.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung und die genannten Unterlagen können unter https://www.deggingen.de/leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren, sowie auf der Homepage des Büros mquadrat Boll unter http://www.m-quadrat.cc/downloads.php eingesehen werden.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail Adresse der Gemeinde Deggingen übermittelt werden.

Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Deggingen, den 27.10.2023                                                               

Markus Schweizer
Bürgermeister

Unterlagen:

http://www.deggingen.de//leben-wohnen/bauen-in-deggingen/aktuelle-bebauungsplanverfahren