Bürgerauto: Gemeinde Deggingen

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Funktionell

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

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Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
Genutzte Technologien
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Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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deer e-Carsharing

Seit dem 10. August 2021 können registrierte Bürger/-innen auch in Deggingen die mobile Freiheit des deer e-Carsharings genießen. Mit dem e-Fahrzeug (VW ID.3) an der Ladestation des Albwerks an der Gemeindeverwaltung können die KundInnen die Fahrzeuge bequem per App für den gewünschten Zeitraum reservieren. Jede Fahrt im Stunden-, Tages- oder Wochenend-Tarif kann innerhalb des deer Mobilitätnetzes an jeder beliebigen Station beginnen und enden. Die sichere Reichweite für die nachkommenden Kund/-innen ist dabei stets gewährleistet, ebenso wie ein sicherer Parkplatz an der Ladesäule ohne Zusatzkosten.

Zum Kofinanzierungsprogramm:

Während das Albwerk das Projekt im Landkreis gemeinsam mit der deer GmbH vorantreibt und realisiert, sorgt der Verband Region Stuttgart im Rahmen seines Kofinanzierungsprogramms „Modellregion für nachhaltige Mobilität“ mit einer Unterstützung in Höhe von 50 Prozent für die notwendigen finanziellen Mittel. Die beiden Unternehmen hatten sich mit ihrem Vorhaben beim regionalen Programm beworben. Insgesamt fließen rund 480.000 Euro seitens des Verbands für den Aufbau eines flächendeckenden e-Carsharingnetzes und einer dazugehörigen Ladeinfrastruktur in den Landkreis.

In zwei Ausbaustufen werden durch den neuen Verbund bis Jahresende 2022 rund 30 Elektroautos zum Mieten im Landkreis zur Verfügung stehen. Bei Interesse können weitere Kommunen und Firmen von einem Zuschuss zur Ladeinfrastruktur und der Nutzung des e-Carsharings profitieren. Insgesamt gibt es bereits 150 Standorte in Baden-Württemberg, davon bislang acht im Landkreis Göppingen. Die Projektpartner freuen sich, mit diesem nachhaltigen Mobilitätsangebot die Lebens- und Aufenthaltsqualität im Landkreis weiter zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren.

Standort:

  • Gemeindeverwaltung, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen

Tarife:

  • Stundentarif 6,50 Euro
  • Tagestarif 39,90 Euro
  • Wochenendtarif 74,90 Euro  (Freitag 17.00 Uhr bis Sonntag 21:00 Uhr)

Die „deer Preisautomatik“ sorgt dafür, dass die KundInnen nur den Tagestarif bezahlen, wenn die Kosten des Stundentarifs den Tagestarif übersteigen.

Registrierung:

Die kostenlose Registrierung erfolgt über die „deer ecarsharing“ App oder über das Buchungsportal www.deer-carsharing.de/registrieren. Nach Verifizierung des Führerscheins wird die Nutzung freigeschaltet. Die Bedienung der Fahrzeuge läuft anschließend über die App.

Service:

Mit einem umfassenden Service steht das Team der deer den KundInnen bei jeder Frage telefonisch (Telefonnummer: 07051 1300-120) sowie per E-Mail zur Verfügung und begleitet sie partnerschaftlich. Auch der Homepage können sämtliche Informationen entnommen werden.

Seit Sommer werten mehrere Großstädte das deer Mobilitätsnetz auf, die in Zusammenarbeit mit der PBW Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg realisiert wurden. So gibt es momentan drei Stationen in Stuttgart, zwei in Karlsruhe und eine in Heidelberg – in Kürze folgt noch eine Station in Mannheim.

Seit dem 1. September 2020 verfügt das deer Mobilitätsnetz auch über eine Station am Flughafen Stuttgart und KundInnen können mit dem „deer Reiseshuttle“ ihre Fahrt vom oder zum Flughafen bestreiten. In Parkhaus P14 auf Ebene 3 stehen den KundInnen vier Parkplätze zur Verfügung, über die sie direkt ins Terminal gelangen. Für die Fahrt zum oder vom Flughafen werden den KundInnen zusätzlich 20,00 Euro auf den gebuchten Stunden- oder Tagestarif innerhalb von 24 Stunden berechnet. So kann für die einmalige Zahlung der „Flughafengebühr“ eine Buchung innerhalb eines Tages am Flughafen gestartet und wieder beendet werden. Weitere Infos unter www.deer-carsharing.de/deer-reiseshuttle. Außerdem gibt es seit Mai 2021 am Flughafen Karlsruhe/Baden-Baden ein zweites deer-Reiseshuttle.