Windpark Bad Ditzenbach / Deggingen
Die Gemeindeverwaltung veröffentlicht hiermit die vom Verband Region Stuttgart ermittelte Potenzialfläche (in den Plänen rot schraffiert) für mögliche Standorte von Windkraftanlagen auf der Gemarkung von Deggingen. Diese Fläche muss in dieser Form nicht erhalten bleiben. Gesetzlich ist ein Mindestabstand von 750 Meter zur Wohnsiedlung vorgeschrieben. Der Gemeinde steht es frei, die Fläche auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen. Im beigefügten Schaubild wurden weitere Abstandslinien, bis zu einer Entfernung von 1.500 Meter, ergänzt. Konsens zwischen Gemeindeverwaltung und Projektierer war es bisher, mindestens 1.000 Meter Abstand zur Wohnsiedlung einzuhalten.
Das Albwerk hat zusammen mit der Firma Vattenfall Interesse, dort max. 6 Windkrafträder zu erstellen. Das Projekt wurde „Windpark auf der Nordalb“ genannt. Durch die vorgenannte Flächenbegrenzung verschiebt sich die ausgewiesene Fläche in den rückwärtigen Bereich, sodass diese sich eher im „Schlater Wald“ befindet.
Aktuell ist diese Fläche im Regionalplan für die Region Stuttgart nicht mehr enthalten, da sich diese im Vogelschutzgebiet befindet. Ob dort trotzdem Windkraftstandorte möglich sind, muss mit aufwändigen Gutachten und Untersuchungen ermittelt werden. Die Projektierer Albwerk/Vattenfall wären bereit, diese Untersuchungen auf eigene Kosten durchzuführen, wenn die Gemeinde einem Gestattungsvertrag über diese Fläche (oder einer angepassten) zustimmt.
Die Gemeinde wird diesen Gestattungsvertrag jedoch erst unterschreiben, wenn die Bürger ausführlich über dieses Projekt informiert wurden. Als erster Schritt hierzu hat am 27.10.2023 eine Besichtigung von Windkraftanlagen in Drackenstein stattgefunden. Weitere Veranstaltungen wie etwa eine Einwohnerversammlung sind momentan in der Planung.