Aktuelle Nachrichten vom Rathaus: Gemeinde Deggingen

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Funktionell

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
Genutzte Technologien
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Erhobene Daten

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  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald sie nicht mehr für die Verarbeitungszwecke benötigt werden.

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Windpark Bad Ditzenbach / Deggingen

Artikel vom 31.10.2023

Die Gemeindeverwaltung veröffentlicht hiermit die vom Verband Region Stuttgart ermittelte Potenzialfläche (in den Plänen rot schraffiert) für mögliche Standorte von Windkraftanlagen auf der Gemarkung von Deggingen. Diese Fläche muss in dieser Form nicht erhalten bleiben. Gesetzlich ist ein Mindestabstand von 750 Meter zur Wohnsiedlung vorgeschrieben. Der Gemeinde steht es frei, die Fläche auf ein bestimmtes Maß zu begrenzen. Im beigefügten Schaubild wurden weitere Abstandslinien, bis zu einer Entfernung von 1.500 Meter, ergänzt. Konsens zwischen Gemeindeverwaltung und Projektierer war es bisher, mindestens 1.000 Meter Abstand zur Wohnsiedlung einzuhalten.

Das Albwerk hat zusammen mit der Firma Vattenfall Interesse, dort max. 6 Windkrafträder zu erstellen. Das Projekt wurde „Windpark auf der Nordalb“ genannt. Durch die vorgenannte Flächenbegrenzung verschiebt sich die ausgewiesene Fläche in den rückwärtigen Bereich, sodass diese sich eher im „Schlater Wald“ befindet.

Aktuell ist diese Fläche im Regionalplan für die Region Stuttgart nicht mehr enthalten, da sich diese im Vogelschutzgebiet befindet. Ob dort trotzdem Windkraftstandorte möglich sind, muss mit aufwändigen Gutachten und Untersuchungen ermittelt werden. Die Projektierer Albwerk/Vattenfall wären bereit, diese Untersuchungen auf eigene Kosten durchzuführen, wenn die Gemeinde einem Gestattungsvertrag über diese Fläche (oder einer angepassten) zustimmt.

Die Gemeinde wird diesen Gestattungsvertrag jedoch erst unterschreiben, wenn die Bürger ausführlich über dieses Projekt informiert wurden. Als erster Schritt hierzu hat am 27.10.2023 eine Besichtigung von Windkraftanlagen in Drackenstein stattgefunden. Weitere Veranstaltungen wie etwa eine Einwohnerversammlung sind momentan in der Planung.