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Gemeinde Deggingen

Infos zum Amt des Bürgermeisters

Der Bürgermeister wird direkt durch die Bürgerschaft auf die Dauer von acht Jahren gewählt. Er vertritt - ebenso wie die Gemeinderäte im Gemeinderat - den Willen der Bürger durch sein Stimmrecht im Rat. 

Neben seiner Funktion als Vorsitzender des Gemeinderates und damit oberster politischer Repräsentant ist er auch Chef der Verwaltung (Doppelfunktion).

Aufgaben

Der Bürgermeister

  • leitet und verteilt die Geschäfte der laufenden Verwaltung
  • bereitet die Entscheidungen des Gemeinderates vor
  • und führt diese unter der Kontrolle des Gemeinderates und in Verantwortung ihm gegenüber durch
  • ist in Rechts- und Verwaltungsgeschäften der gesetzliche Vertreter der Gemeinde
  • und Dienstvorgesetzter der in der Verwaltung beschäftigten Mitarbeiter.
http://www.deggingen.de//rathaus-service/verwaltung/buergermeister-markus-schweizer