Öffentliche Auslegung und Beteiligung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung
Erstelldatum25.08.2026
Gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden die Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse der kommunalen Wärmeplanung für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Akteure sind eingeladen, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Anregungen, Hinweise und Vorschläge werden geprüft und können im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Die Kommune begrüßt ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit, um lokale Kenntnisse und Perspektiven in die Wärmeplanung einfließen zu lassen. Machen Sie von Ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch und unterstützen Sie die Entwicklung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung.
Öffentliche Auslegung und Beteiligung des Entwurfs der Kommunalen Wärmeplanung
Gemäß § 13 Wärmeplanungsgesetz (WPG) werden die Ergebnisse der Eignungsprüfung, der Bestandsanalyse und der Potentialanalyse der kommunalen Wärmeplanung für die Dauer von 30 Tagen öffentlich ausgelegt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie sonstige betroffene Akteure sind eingeladen, die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben.
Anregungen, Hinweise und Vorschläge werden geprüft und können im weiteren Planungsprozess berücksichtigt werden. Die Kommune begrüßt ausdrücklich die Beteiligung der Öffentlichkeit, um lokale Kenntnisse und Perspektiven in die Wärmeplanung einfließen zu lassen.
Machen Sie von Ihrem Beteiligungsrecht Gebrauch und unterstützen Sie die Entwicklung einer zukunftsfähigen Wärmeversorgung.




