Heckenrückschnitt - Kontrolle Lichtraumprofil
Liebe Grundstücksbesitzer,
falls noch nicht geschehen, schauen Sie doch bitte einmal entlang Ihrer Straßenfronten und prüfen Sie, ob nicht Sträucher, Bäume oder Hecken in den Geh-, Radweg oder in den Lichtraum der Fahrbahn hineinragen.
In Zahlen ausgedrückt müssen folgende sogenannte Lichtraumprofile eingehalten werden (jeweils senkrecht nach oben gemessen):
- 2,30 Meter über Geh- und Fußwegen,
- 4,50 Meter über Fahrbahnen für motorisierte Fahrzeuge,
- 2,50 Meter über Radwege.
Straßenschilder und Straßenlampen sind der Sicherheit wegen stets freizuhalten.
Außerdem müssen die Grundstücksbesitzer die Bäume regelmäßig auf ihren Zustand und ihre Standsicherheit überprüfen. Dürre Bäume und totes Geäst müssen ganz entfernt werden, da sie herabfallen und Schaden anrichten könnten.
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen sowie in Kurveninnenbereichen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen sowie Einfriedungen stets so niedergehalten werden, dass genug Sicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.
Anpflanzungen und Einfriedungen dürfen, gemessen über der Fahrbahnoberkante, 0,80 Meter nicht übersteigen.
Auch an das Freischneiden der eigenen Hausnummer sollte man denken, denn im Ernstfall kann die schnelle Erkennung für die Rettungsfahrzeuge wichtig sein - und damit für die eigene Gesundheit.
Danke sehr.
Ihre Gemeindeverwaltung