Allgemeine Infos zum Parken
Da es immer wieder zu Missverständnissen und einer Vielzahl an Beschwerden beim Parken von Fahrzeugen gibt, möchten wir Sie auf die allgemein gültigen Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinweisen:
(Achtung: Natürlich gibt es eine Vielzahl an weiteren Regelungen der Straßenverkehrsordnung, wir haben nur folgende Regelungen aufgeführt, welche unser Gemeindegebiet am häufigsten betreffen.)
- Das Halten und Parken auf Gehwegen ist grundsätzlich verboten. Es sei denn, Schilder oder entsprechende Markierungen erlauben dies.
- Die Restfahrbahnbreite neben dem abgestellten Fahrzeug muss mindestens 3,05 Meter betragen, ist dies nicht der Fall, ist das Halten und Parken unzulässig!
- Ein Halteverbot bedeutet auch immer ein Parkverbot.
- Sie dürfen in einem Bereich von 5 Metern vor und hinter einer Einmündung nicht parken.
- Abgemeldete oder nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge dürfen im öffentlichen Raum nicht abgestellt werden.
- Ohne Zugfahrzeug darf ein Anhänger nicht länger als zwei Wochen geparkt werden.
- Parken am rechten Fahrbahnrand ist erlaubt, sofern der Seitenstreifen ausreichend befestigt ist.
Kurzzeitparkzone „Ortsmitte“
Bitte beachten Sie auch unsere Kurzzeitparkzone, die sich auf den kompletten Ortskern in Deggingen bezieht. Der Anfang der Zone ist von allen Einfahrtsrichtungen in die Zone beschildert.
Hinweise zur Einstellung der Parkscheibe
Montag – Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr (2 Stunden)
samstags von 8:00 bis 12:00 Uhr (2 Stunden)
Die Parkscheibe muss von außen gut sichtbar an das Fahrzeug angebracht werden und darf auf die nächste halbe Stunde aufgerundet werden.
Beispiele: Bei Ankunft um 14:25 Uhr, darf die Parkscheibe auf 14:30 Uhr eingestellt werden und berechtigt somit zum Parken bis 16:30 Uhr. Bei Ankunft um 14:35, darf die Parkscheibe auf 15:00 Uhr eingestellt werden und berechtigt somit zum Parken bis 17:00 Uhr.
Bitte beachten Sie die Regelungen und nehmen Sie Rücksicht auf alle Verkehrsteilnehmer.