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Funktionell
 

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Zählererfassung
Software zur Verarbeitung von Kundendaten zur Erfassung von Zählerständen.Ersteller, abgesehen von der gemeinsamen Planung und Konzeption, ist der Mitarbeiter:Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844
Verarbeitungsunternehmen
DATA-PLAN Computer Consulting GmbHTränkestraße 1170597 Stuttgart
Datenverarbeitungszwecke
 

Diese Liste stellt die Zwecke der Datenerhebung und -verarbeitung dar. Eine Einwilligung gilt nur für die angegebenen Zwecke. Die gesammelten Daten können nicht für einen anderen als den unten aufgeführten Zweck verwendet oder gespeichert werden.

 
  • Auf den Server, die DATA-PLAN wiederum bei externen Anbietern gemietet hat, lädt der Kunde die Daten für die zu erfassenden Zähler hoch, enthalten sind hierbei auch personenbezogene Daten wie Adresse, Zählernummer, letzter Zählerstand, Vor und Nachname des Bürgers.
  • Der Bürger kann den Zählerstand nach Angabe von … und Zählernummer online eintragen, incl. einer Plausibilitätsprüfung seiner Eingaben.
  • Der Bürger hat die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse einzutragen zur Übersendung der von ihm übermittelten Daten.
  • Auch der Kunde kann im Backend die Zählerstände erfassen.
  • Der Kunde kann die Aktion abschließen und die erfassten Zählerstände werden in ein für FINANZ+ gängiges Format per E-Mail an den MA des Kunden gesendet. Zusätzlich wird der E-Mail noch eine Excel mit den Resultaten der Ableseaktion hinzugefügt.
Einwilligungshinweis
 

Bitte beachten Sie, dass bei Ihrer Einwilligung zu einem Dienst auch das Laden von externen Daten sowie die Weitergabe personenbezogener Daten an diesen Dienst erlaubt wird.

 
Genutzte Technologien
  • Die gesamte Kommunikation basiert auf einer HTTPS-Verschlüsslung.
Erhobene Daten
 

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

 

Es werden Name, Straße, Hausnummer, Zählernummer und Objektnummer der zu erfassenden Person gespeichert.

Zudem wird der Zählervorwert sowie der Vorjahresverbrauch mit hochgeladen, um eine Plausibilitätsprüfung der eingegebenen Daten vorzunehmen.

Dann wird bei der Erfassung: der neue Zählerwert, das Ablesedatum und ein freiwilliger Kommentar dazu gespeichert.
Diese Daten sind alle notwendig, um den Prozess der letztendlichen Abrechnung der Zähler vorzunehmen.

Rechtsgrundlage
 

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

 
  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVOa
Datenschutzbeauftragter der verarbeitenden Firma
 

Nachfolgend finden Sie die E-Mail-Adresse des Datenschutzbeauftragten des verarbeitenden Unternehmens.

 

Christoph Hase, christoph.hase@data-plan.de, 03715729844

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Essentiell
 

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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Gemeinde Deggingen
Genutzte Technologien
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  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage
 

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  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. e DSGVO
Ort der Verarbeitung

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Deggingen Landschaft
Ave Maria
Katholische Kirche Deggingen

Lichtbilder für Personalausweise und Reisepässe

icon.crdate06.05.2025

Papierlichtbilder werden noch übergangsweise akzeptiert

Papierlichtbilder werden noch übergangsweise akzeptiert

Wie den Medien bereits entnommen werden konnte, dürfen ab 1. Mai 2025 keine Lichtbilder in Papierform für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen mehr akzeptiert werden. Es muss in Zukunft direkt in den Behörden oder bei einem Fotograf ein Passbild digital erstellt werden.
 
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat nun jedoch entschieden, in Ausnahmefällen die Akzeptanz papiergebundener Lichtbilder über den 01.05.2025 hinaus und zunächst bis zum 31.07.2025 weiter zu erlauben. Hintergrund ist, dass das neue Point-ID Bild-Aufnahmesystem der Bundesdruckerei noch nicht an alle Städte und Gemeinden ausgeliefert wurde. 

Auch die Gemeindeverwaltung Deggingen wartet noch auf die Auslieferung dieses Gerätes. Daher wird bis zum Zeitpunkt der Lieferung und Installation  des Aufnahmesystems in folgenden Fällen noch ein papiergebundenes Lichtbild zur Beantragung von Ausweisen und Reisepässen im o. g. Zeitraum akzeptiert:

• Sie als antragstellende Person haben ihr Lichtbild noch vor dem 1. Mai 2025 bei einem privaten Fotodienstleister erstellen lassen und als Papier-Lichtbild ausgehändigt erhalten. Das Lichtbild wurde noch nicht in die Cloud geladen. Sie verfügen daher nur über ein aktuelles Papier-Lichtbild.

• Der Scan des vom an die Cloud angebundenen Fotodienstleister ausgedruckten Data-Matrix-Codes (ähnlich QR-Code) ist in der Behörde aus technischen Gründen nicht möglich.

Zu beachten ist: Sobald die Gemeinde Deggingen über das Lichtbild-Aufnahmesystem Point-ID der Bundesdruckerei verfügt, wird das Papierlichtbild grundsätzlich nicht mehr akzeptiert. Stattdessen ist vor Ort im Bürgerbüro oder bei einem teilnehmenden Fotograf ein neues digitales Lichtbild zu erstellen.

Für die Erstellung des Lichtbildes über PointID in der Behörde wurde vom Bundesministerium des Innern und für Heimat eine Gebühr von 6,00 Euro festgesetzt.
 
Auf folgender homepage ist ersichtlich, welche Fotografen in Ihrer Nähe digitale Passbilder für die Einwohnermeldeämter erstellen können: https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/