Lärmaktionsplan (4. Runde) der Gemeinde Deggingen
icon.crdate02.01.2025
Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes (4. Runde) der Gemeinde Deggingen
Öffentliche Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes (4. Runde) der Gemeinde Deggingen
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005 wurde die EU-Umgebungslärmrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.
Hierbei soll im Rahmen der Europäischen Union ein gemeinsames Konzept festgelegt werden, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Diese Richtlinie verpflichtet die Gemeinden, die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 fortzuschreiben und einen Bericht zur Stufe 4 vorzulegen. Nach dem EU-Gesetz sind die Lärmkartierungen und Aktualisierungen mit jeder Stufe durchzuführen.
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 5. Dezember 2024 den Entwurf des Lärmaktionsplans gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
Die Bürgerschaft erhält nun die Gelegenheit, aktiv an der Erstellung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken und ihre Meinung zu äußern. Parallel dazu erfolgt die Anhörung der Träger öffentlicher Belange.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes liegt in der Zeit von Dienstag, 7. Januar 2025 bis einschließlich Freitag, 7. Februar 2025 bei der Gemeindeverwaltung Deggingen, Hauptamt 1. OG, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus. Den Entwurf können Sie jedoch auch hier einsehen: download pdf (PDF-Dokument, 1,73 MB, 12.12.2024)
Während der Auslegungsfrist hat jedermann das Recht, Stellungnahmen zum Lärmaktionsplan abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an die E-Mail-Adresse gemeinde@deggingen.de übermittelt werden. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (schriftlich oder mündlich zur Niederschrift). Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Die abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung fließen in die Abwägung ein.
Deggingen, 20. Dezember 2024
Markus Schweizer
Bürgermeister