Hochwasserhilfe im Landkreis Göppingen: Betroffene können Anträge stellen
icon.crdate14.06.2024
Landrat dankt Spenderinnen und Spendern und kündigt Soforthilfen an.
Antragsverfahren
Vom Hochwasser betroffene Haushalte sowie Vereine, Gaststätten und Selbständige können über ein Antragsformular, das auf der Homepage des Landratsamts Göppingen unter lkgp.de/hochwasserhilfe zur Verfügung steht und auch über kreisangehörige Städte und Gemeinden verfügbar gemacht wird (siehe unten), eine einmalige Soforthilfe (Geldbetrag) beantragen. Dazu muss das Formular ausgefüllt und im Rathaus der entsprechenden Stadt oder Gemeinde eingereicht werden. Nach Überprüfung der Daten auf ihre Richtigkeit wird das Formular von der Stadt bzw. Gemeinde an das Landratsamt Göppingen weitergeleitet. Antragsberechtigt sind Privathaushalte in Härtefällen. Ob ein Härtefall vorliegt, bestimmt zunächst maßgeblich die Schadenshöhe, wobei hier grundsätzlich ab einem Schaden von 1.000 € von einer Antragsberechtigung ausgegangen werden kann.
Das Landratsamt priorisiert die Anträge insbesondere nach dem Ausmaß der Betroffenheit (Schadenshöhe). Auch soziale Faktoren können bei der Priorisierung Berücksichtigung finden. Die Soforthilfe wird nach erfolgter Prüfung per Überweisung an die betroffenen Haushalte zeitnah ausbezahlt. Das Landratsamt rechnet mit einer hohen Anzahl von Anträgen mit starker Betroffenheit und kann daher keine Zusicherung zur Soforthilfe in jedem Fall machen.
Anträge zum Download
Antragsformular Hochwasserhilfe für betroffene Privathaushalte (PDF-Dokument, 204,88 KB, 03.07.2024)
Spenden
Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu spenden:
1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:
Landkreis Göppingen
THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen
DE67 6105 0000 0049 1497 57
Verwendungszweck: Hochwasserhilfe
2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:
Spendenkonto Hochwasser
DE72 6025 0010 0015 2229 14
Verwendungszweck: Spende
Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.
Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.
Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (z.B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.
Weitere Informationen und das Antragsformular online unter
https://www.lkgp.de/hochwasserhilfe
Bürgeranfragen:
E-Mail schreiben