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seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen.
Link zum Online-Portal des BfJ (www.fuehrungszeugnis.bund.de)
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen liegen vor.
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
je nach Gemeinde unterschiedlich
Gemeinde Deggingen
Bahnhofstraße
9
73326
Deggingen
Telefon: 07334 78-0
Fax: 07334 78-238
gemeinde(@)deggingen.de
Sprechzeiten:
Montag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 09:00 - 12:00 und 16:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 07:30 - 12:00 Uhr |
Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 22.10.2019 freigegeben.
Rathaus Bahnhofstraße 9 73326 Deggingen |
Telefon: 07334 / 78-0 Telefax: 07334 / 78-238 E-Mail senden |
Montag Dienstag Mittwoch |
9.00 - 12.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr und 16.00 - 18.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag Freitag sowie nach |
7.30 - 12.00 Uhr 9.00 - 12.00 Uhr telefonischer Vereinbarung |