Bauplatz-Nr. | Voraussichtliche Bauplatzgröße in m² | Kaufpreis je m² |
10 | 484 m² | 300,00 € |
11 | 524 m² | 300,00 € |
12 | 495 m² | 300,00 € |
13 | 582 m² | 300,00 € |
42 | 1.138 m² | 280,00 € |
43 | 838 m² | 280,00 € |
44 | 577 m² | 280,00 € |
45 | 446 m² | 280,00 € |
46 | 487 m² | 280,00 € |
47 | 533 m² | 280,00 € |
Die Vergabe erfolgt nach der Bauplatzvergaberichtlinie Mischgebiet Birkhof, welche nachfolgend unter DOKUMENTE eingesehen werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Erwerb eines Baugrundstückes besteht nicht und kann aus der vorgenannten Richtlinie auch nicht abgeleitet werden.
Die Lage der vorgenannten Bauplätze kann anhand der Bauplatz-Nr. aus dem Verkaufsplan (siehe nachfolgend unter DOKUMENTE) ersehen werden. Bitte beachten Sie, dass die angegebenen Grundstücksgrößen noch nicht verbindlich sind und die endgültigen Grundstücksgrößen nach Vermessung abweichen können.
In den vorgenannten Kaufpreisen enthalten sind sämtliche Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung). Sofern die sachliche Beitragspflicht noch nicht entstanden ist, werden über die vorgenannten Beiträge separate Ablösevereinbarungen abgeschlossen.
Die Vertragsnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Grundbuchamt) trägt der Erwerber. Die Vermessungskosten trägt die Gemeinde Deggingen.
Zum Zeitpunkt des Verkaufs werden die vorgenannten Grundstücke noch nicht vermessen sein, daher wird im Kaufvertrag folgende Kaufpreisfälligkeit geregelt:
- 50 % des Kaufpreises (incl. Ablösebeträge) sind vier Wochen nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig
- 50 % des Kaufpreises (incl. Ablösebeträge) sind sechs Wochen nach Vorlage des Fortführungsnachweises (= amtl. Vermessungsergebnis) zur Zahlung fällig. In diesem Zuge erfolgt auch gegebenenfalls der vorzunehmende Kaufpreisausgleich aufgrund des Vermessungsergebnisses.
Wenn der Erwerber den Besitzübergang, der erst mit vollständiger Kaufpreiszahlung erfolgt, vorziehen möchte, kann er den gesamten Kaufpreis auch vorzeitig bezahlen.
Was kann auf den Baugrundstücken gebaut werden?
Das Mischgebiet dient dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Dies bedeutet, dass im selben Gebäude Wohnen und Gewerbe möglich sind. Bei der Vergabe der Grundstücke strebt die Gemeinde Deggingen bewusst eine Nutzungsdurchmischung von Wohnen und Arbeiten an. Eine Vergabe zur reinen Wohnbebauung ist daher ausgeschlossen. Es muss daher, zumindest zum Teil, eine gewerbliche Nutzung für das Bauvorhaben vorgesehen sein. Das Bauvorhaben muss den Festsetzungen des Bebauungsplans „Birkhof, 1. Änderung“ entsprechen.
Alle Dokumente zum Bebauungsplan„Birkhof, 1. Änderung“ finden Sie nachfolgend unter DOKUMENTE. Ansonsten können Sie den Bebauungsplan auch bei Gemeinde Deggingen, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen ( 1. OG, Hauptamt, Zimmer 122 oder 123) während der üblichen Öffnungszeiten einsehen und baurechtliche Auskünfte einholen.
Wann kann ich mich bewerben?
Bewerbungen auf die vorgenannten Bauplätze können in nachfolgend genanntem Zeitraum erfolgen.
Beginn: Freitag, den17.06.2022, 0 Uhr
Ende: Donnerstag, den 14.07.2022, 24 Uhr (= Bewerbungsstichtag)
Die mit der Bewerbung einzureichenden Unterlagen und Nachweise sowie eine Finanzierungsbestätigung müssen der Gemeinde Deggingen bis spätestens
Donnerstag, den 28.07.2022, 24 Uhr vorliegen. Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber verantwortlich!
Wo kann ich mich bewerben?
Die Bewerbung erfolgt digital über die Internet-Plattform BAUPILOT unter:
https://www.baupilot.com/deggingen/birkhof-mischgebiet-wohnen-gewerbe
Betätigen Sie hierzu den blau hinterlegten Button „Bewerbung abgeben“ auf der rechten Seite. Zuvor müssen Sie sich bei BAUPILOT registrieren, sofern Sie noch keinen Account haben.
Wie kann ich mich bewerben?
Unter BAUPILOT ist ein digitaler Bewerberfragebogen hinterlegt, welcher online in deutscher Sprache und vollständig auszufüllen ist. Der Bewerberfragebogen kann nachfolgende unter DOKUMENTE eingesehen werden. Die Einreichung der beizufügenden Unterlagen erfolgt als Datei-Upload. Die einzureichenden Unterlagen werden im Bewerberfragebogen nochmals genannt.
Die im Bewerberfragebogen getätigten Angaben müssen richtig und vollständig sein. Dies muss sowohl von Bewerber als auch Mitbewerber auf dem von der Gemeinde zu Verfügung gestellten Formular „Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben“ (siehe nachfolgend unter DOKUMENTE) bestätigt werden, welches der Bewerbung beizufügen ist.
Bewerbungen, die bewusst unrichtige oder unvollständige Angaben im Bewerberfragebogen enthalten, sind von der Zulassung zum Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt auch, wenn innerhalb der genannten Frist nicht die in der Vergaberichtlinie genannten Unterlagen, Nachweise und eine aktuelle Finanzierungsbestätigung eingereicht werden.
Welche Unterlagen muss ich meiner Bewerbung beifügen?
Zusätzlich zum Bewerberfragebogen sind nachfolgende Unterlagen mit der Bewerbung einzureichen. Die Unterlagen können am Ende des Fragebogens im UPLOADBEREICH hochgeladen werden (max. Dateigröße: 5 MB). Beachten Sie bitte, dass die Dateien nicht schreibgeschützt sein dürfen!!
- Vorhabens-Beschreibung (mit Planunterlagen, Skizzen etc.)
- Handelsregisterauszug (zum Bewerbungsstichtag 14.07.2022 nicht älter als 8 Wochen)
- Kopie der Handwerkskarte
- Steuerbescheide der letzten drei veranlagten Jahre (Gewerbsteuer/Einkommenssteuer)
- Ausgefülltes Formular „Finanzierungsbestätigung“ einer inländischen Bank (zum Bewerbungsstichtag 14.07.2022 nicht älter als 8 Wochen)
- Ausgefülltes Formular „Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben“ (von Bewerber + Mitbewerber getrennt)
Details zu den vorgenannten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Bauplatzvergaberichtlinie Mischgebiet Birkhof. Bitte lesen Sie die vorgenannte Richtlinie vor einer Bewerbung unbedingt durch!!
Auch nach Absenden der Bewerbung können bis zum 28.07.2022, 24 Uhr, noch UPLOADS über „Mein Konto“ -> „Meine Anfragen“ über „Dokumente bearbeiten“ hochgeladen werden.
Für den rechtzeitigen und vollständigen Eingang der Unterlagen ist der Bewerber selbst verantwortlich. Unvollständige Bewerbungen werden nicht zum Vergabeverfahren zugelassen! Die Gemeinde Deggingen behält sich vor, darüber hinaus weitere Unterlagen oder Nachweise anzufordern.
Was ist sonst zu beachten?
Für die angebotenen Baugrundstücke besteht eine Bauverpflichtung, eine Pflicht zur zumindest teilweisen gewerblichen Nutzung sowie eine Veräußerungs- und Belastungsbeschränkung. Details hierzu entnehmen Sie bitte der Bauplatzvergaberichtlinie Mischgebiet Birkhof.
Ein Musterkaufvertrag steht Ihnen zur Einsichtnahme nachfolgend unter DOKUMENTE zur Verfügung. Sofern die sachliche Beitragspflicht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht entstanden ist, werden über die Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßen-erschließung) separate Ablösevereinbarungen abgeschlossen. Falls der Beitrag nicht mehr abgelöst werden kann, ist er Teil des Kaufpreises im Kaufvertrag. In den vorgenannten Kaufpreisen enthalten sind sämtliche Beiträge der erstmaligen Erschließung nach dem KAG (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Straßenerschließung).
Weitere Details zum Baugebiet Birkhof erfahren Sie unter „Zukünftige Baugebiete“.
Bewerbungen außerhalb von BAUPILOT
Sollten Sie über keine digitale Bewerbungsmöglichkeit verfügen, so ist auch eine schriftliche Bewerbung (Brief) oder eine Bewerbung in Textform (E-Mail) möglich.
Schriftliche Bewerbungen sind in einem verschlossenen Umschlag mit dem Hinweis „Bewerbung gemeindliches Baugrundstück“ zu richten an:
Gemeinde Deggingen, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen.
Bewerbungen per E-Mail sind zu richten an: bauplatzvergabe(@)deggingen.de.
Der Bewerberfragebogen und die weiteren vorgenannten Dokumente können nachfolgend unter DOKUMENTE zum Download abgerufen werden oder während der üblichen Öffnungszeiten bei der Gemeinde Deggingen, Bahnhofstraße 9, 73326 Deggingen ( 2. OG, Servicestelle Finanzen, Zimmer 224 oder 223) abgeholt oder eingesehen werden.
Ansprechpartner für Fragen zur/m Bewerbung/Vergabeverfahren:
Finanzverwaltung:
Frau Fehn Herr Piehlmaier
Telefon: 07334 78-293 Telefon: 07334/78-291
E-Mail: bauplatzvergabe(@)deggingen.de
Ansprechpartner für Fragen zum Bebauungsplan o. baurechtl. Fragen:
Hauptamt:
Herr Nüssle
Telefon: 07334/78-217
E-Mail: b.nuessle(@)deggingen.de
DOKUMENTE
Alle Dokumente zum Bebauungsplan „Birkhof, 1. Änderung“ können Sie nachfolgend abrufen:
Bebauungsplan Birkhof, 1. Änderung - Zeichn. Teil
Bebauungsplan Birkhof, 1 Änderung - Textteil
Bebauungsplan Birkhof, Textteil
Bebauungsplan Birkhof, 1. Änderung Begründung
Bebauungsplan Birkhof, Begründung
Alle Bewerbungsunterlagen können Sie nachfolgend abrufen:
Verkaufsplan Baugebiet Birkhof
Bauplatzvergaberichtlinie Mischgebiet Birkhof
Bewerberfragebogen Mischgebiet
Formular Finanzierungsbestätigung
Formular Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben
Musterkaufvertrag Mischgebiet
Telekom-Flyer – der moderne Hausanschluss
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